Dalferthian tidbits

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BKA Gesetz soll schon nächste Woche verabschiedet werden

November 7th, 2008 · View Comments · misc, police policy

Update 12:47 Uhr: Markus hat auf netzpolitik.org den Text des Kompromisses veröffentlicht.

Wer hat uns verraten? – Nun ja, die Antwort ist bekannt. Die Hessen-SPD hat es diese Woche intern erlebt, die Bundes-SPD mit Koch (ohne dass ich damit in dieser parteiinternen Auseinandersetzung Partei für eine Seite ergreifen möchte).

Aber der Verrat der Sozialdemokraten an Bürgerrechten, der von Wiefelspütz als “qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands” bezeichnet wurde, ist schon allerhand.

Ralf Bendrath hat auf netzpolitik.org die Probleme mit diesem neuen/alten Projekt der großen Koalition zusammengestellt.

Er sagt

Wichtig ist jetzt, dass bis nächste Woche die Abgeordneten von SPD und Union massiv zu hören kriegen, dass dieses Überwachungsmonster von der breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.

Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern.

Ausserdem zitiert er BKA-Chef Ziercke mit der Aussage, dass

“jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.”

Allein diese Aussage widerspricht der Forderung nach einer Abschaffung des Richtervorbehalts, weil eine Online-Durchsuchung eine lange Vorbereitung erfordert und somit auch durch einen Richterbeschluss legitimiert werden könnte.

Wie die taz schreibt, wurden einige Dinge im Vergleich zum Usrprungsentwurf verbessert.

Online-Durchsuchung (Eilbefugnis): Die SPD konnte ihre Forderung nicht durchsetzen, dass eine Online-Durchsuchung von Computern stets von einem Richter angeordnet wird. In Eilfällen soll auch weiterhin eine Genehmigung durch BKA-Präsident Jörg Ziercke oder einen Stellvertreter genügen. Die richterliche Prüfung würde dann nachgeholt. Als Zugeständnis wird nun aber im Innenausschuss des Bundestags eine Liste typischer Eilfälle beschlossen, um sicherzustellen, dass der Eilfall die Ausnahme bleibt. So soll auf eine richterliche Anordnung verzichtet werden, wenn sich sehr überraschend und kurzfristig die Möglichkeit zum Zugriff auf den Computer eines Terrorverdächtigen außerhalb der Wohnung ergibt und der Rechner dabei mit einem Trojaner präpariert werden kann.

Online-Durchsuchung (Kernbereich): Die SPD konnte sich auch nicht mit der Forderung durchsetzen, dass an der Durchsicht der heimlich kopierten Dateien immer ein Richter zu beteiligen ist. Die SPD wollte so sicherstellen, dass der Kernbereich der Privatheit gewahrt bleibt. Wie ursprünglich vorgesehen, werden die Dateien nun von zwei BKA-Beamten darauf überprüft, ob sie verfahrensrelevant sind. Rein private Texte und Bilder werden gleich wieder gelöscht. Durchgesetzt hat die SPD aber, dass an dieser Sichtung auch der interne Datenschutzbeauftragte des BKA teilnimmt. Er unterliegt keinen Weisungen der Behörde, wird aber auch erstmals kontrollierend in derartige Ermittlungen eingeschaltet. In Zweifelsfällen soll ein Gericht entscheiden, ob der Kernbereich verletzt ist.

Online-Durchsuchung (Trojaner- und Datenschutz): Neu eingefügt wurden Klauseln wonach die Spähsoftware vor unbefugtem Gebrauch zu schützen ist. So soll sichergestellt werden, dass ein entdeckter Bundestrojaner später nicht von Gangstern zum Ausspähen von Computern benutzt werden kann. Außerdem wird im Gesetz jetzt ausdrücklich angeordnet, dass die kopierten Dateien “gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme” zu schützen sind.

Aussageverweigerungsrecht: Nachdem die Bundesregierung früher schon darauf verzichtete, die Wohnungen und Telefone von Pfarrern abzuhören, wird ihnen jetzt auch ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zugestanden. In den Genuss dieses Schweigerechts kommen auch Abgeordnete und Strafverteidiger. Diese Regelung soll allerdings nicht für muslimische Imame gelten, weil diese keiner staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehören.

Rasterfahndung: Diese muss stets durch einen Richter angeordnet werden. Die Eilbefugnis des BKA-Präsidenten wurde gestrichen.

Datenweitergabe: Das BKA kann die bei der Terror-Prävention erhobenen Daten an andere Behörden, insbesondere Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst, weitergeben. Dies wird jetzt etwas transparenter beschrieben, aber nur leicht eingeschränkt.

Evaluierung: In fünf Jahren ist das Gesetz wissenschaftlich zu überprüfen. Die Prüfung ist dabei auf drei Punkte begrenzt: die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, die präventive Rasterfahndung durch das BKA und die Online-Durchsuchung.

Befristung: Die Befugnis zur Online-Durchsuchung ist dem BKA zunächst nur befristet eingeräumt. Allerdings beträgt die Frist nicht drei oder fünf Jahre, wie es in vergleichbaren Fällen üblich war, sondern sie endet erst 2020. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Der letzte Punkt ist lächerlich. Eine zwölfjährige Befristung ist – in den Worten von Sabine Leutheuser-Schnarrenberger “eine Farce” und vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen und der daraus erwachsenden Möglichkeiten zur Prävention und Überwachung unverantwortlich. Daher sind die angekündigten Klagen von Grünen und FDP Politikern zu begrüßen und ihre angekündigte Ablehung des Gesetzes im Bundestag richtig.

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